Einführung

Rechtliche Basis

Angesichts eines ständig wachsenden Energiebedarfs und damit verbundenen CO2-Ausstoßes hat sich die Europäische Union dazu entschlossen, diesem Trend entgegenzuwirken. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Transportsektor gelegt, da dessen Energieverbrauch immer noch stark wächst. Zudem soll die Abhängigkeit des Verkehrsbereichs von Erdöl, welche derzeit 98 % beträgt, verringert werden.

Die erste Richtlinie zu Biotreibstoffen wurde im Jahr 2003 erlassen und von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt. Bis Ende 2005 sollten 2 % des Kraftstoffverbrauchs durch alternative Quellen gedeckt werden, wobei dieser Anteil bis Ende 2010 auf 5,75 % ansteigen sollte. In Österreich schrieb das Gesetz die Erreichung des 5,75 %-Zieles bereits für Jänner 2009 vor.

Im Jahre 2009 deckten Biotreibstoffe bereits 7 % des Gesamtkraftstoffverbrauchs in Österreich, ein Anteil, der vor allem über Beimischungen von Biodiesel zu fossilem Dieselkraftstoff (maximal 7 Vol %) und Bioethanol zu Benzin (durchschnittlich 4,7 Vol %) erreicht wurde. Der Fortschritt bei der Erreichung der Zielvorgaben muss der Europäischen Kommission jährlich berichtet werden; die entsprechenden Berichte (Biokraftstoffe im Verkehrssektor) werden vom Umweltbundesamt erstellt.

Im Jahr 2009 wurden zwei weitere Direktiven erlassen, deren Umsetzung in nationales Recht bis Dezember 2010 erfolgen sollte. Zielvorgabe ist, einen Anteil von 10 % des Treibstoffbedarfs im Jahr 2020 aus erneuerbaren Quellen (Biotreibstoffe und mit Ökostrom gespeiste Elektrofahrzeuge) zu decken.

Wie „Bio“ sind Biotreibstoffe?

Biotreibstoffe sind Energieträger, die aus Biomasse hergestellt werden und als Transporttreibstoff dienen. Sie ersetzen fossile Treibstoffe und leisten dadurch einen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur Verringerung der Abhängigkeit von Erdöl. Darüber hinaus ermöglichen sie Wertschöpfung aus der heimischen landwirtschaftlichen Produktion.

Wie groß die tatsächliche Einsparung an Treibhausgasemissionen ist, hängt von den Details jedes Teilschritts der gesamten Produktionskette ab. Bei der Erstellung einer Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Analysis, LCA) werden alle Treibhausgasemissionen, die durch Energieeinsatz, Rohstoff- und Hilfsstoffeinsatz entstehen, vom Anbau des Rohstoffes bis zur Verbrennung des Treibstoffes im Motor - also von der Wiege bis zur Bahre oder well-to-wheel - erfasst. Treibstoff für den Traktor und Düngemittelgaben beim Anbau der Rohstoffe werden genauso gezählt wie die Effizienz der Umwandlung des Rohstoffes in einen Biotreibstoff und der Transportaufwand zum Verbraucher.

Die Europäische Union ist weltweit Vorreiter bei der Sicherstellung einer ökologisch nachhaltigen Produktion von Biotreibstoffen. Die Richtlinie für Erneuerbare Energie, die 2009 erlassen wurde, sieht einen Mindesteinsparungseffekt von Treibhausgasen gegenüber fossilen Brennstoffen vor. Dieser Wert liegt im Moment bei 35 %, steigt bis 2017 auf 50 % und bis 2018 auf 60 % für Biotreibstoffe, die in neuen Anlagen produziert werden.

Zur Berechnung dieses Treibhausgaseinsparungseffekts können Standardwerte aus der Direktive verwendet werden; alternativ kann nach einer in dieser Richtlinie festgelegten Methode gerechnet werden. Für eine rasche und effiziente Berechnung sorgt das BioGrace-Projekt, das über ein Excel-Berechnungsinstrument mithilfe von Standardwerten einheitliche Ergebnisse garantiert.